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AUSBILDUNG IM VEREIN

DU INTERESSIERST DICH FÜR EINE AUSBILDUNG ZUM SEGELFLUGZEUGFÜHRER ODER MOTORSEGLERPILOTEN?

VORAUSSETZUNGEN

AUSBILDUNGSABSCHNITTE

DIE THEORIE

PRÜFUNGEN

Falls Ihr Euch für die Ausbildung zum Segelflug- oder Motorseglerpiloten interessiert, könnt Ihr jederzeit bei uns auf dem Flugplatz vorbeikommen oder Euch gern auch mit unserem Ausbildungsleiter, Tobias Werner, in Verbindung setzen.

 

Unser Schulbetrieb findet von April bis Oktober statt. In dieser Zeit trefft Ihr, bei gutem Wetter, praktisch an jedem Wochenende jemanden von uns auf dem Flugplatz.

Auch während der Winterpause sind wir an vielen Wochenenden auf dem Flugplatz, um die Wartungsarbeiten an unseren Flugzeugen, Fahrzeugen und Gebäuden durchzuführen.

  • Aktuell kein gesetzliches Mindestalter für den Beginn der Ausbildung 

  • Wir empfehlen den Ausbildungsbeginn ab dem 14. Lebensjahr

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vor dem ersten Alleinflug notwendig

  • Polizeiliches Führungszeugnis

  • Erhalt der Segelfluglizenz ab dem 16. Lebensjahr

Die praktische Ausbildung zum Segelflugzeugführer wird in drei verschiedene Abschnitte gegliedert:

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1. Ausbildungsabschnitt A:

In diesem Abschnitt findet die fliegerische Grundausbildung statt. Hierbei werden Flüge in Begleitung eines Fluglehrers durchgeführt und Start, Landung, Kurvenflüge und die Einteilung der Platzrunde geübt. Am Ende dieses Ausbildungsabschnitts steht die A-Prüfung mit den ersten drei Alleinflügen.

2. Ausbildungsabschnitt B:

Es werden größtenteils Alleinflüge, unter Beobachtung eines Fluglehrers, durchgeführt und das präzise Fliegen von Kurven und Ziellandungen geübt. Auch dieser Ausbildungsabschnitt wird mit einer praktischen Prüfung, der B-Prüfung, abgeschlossen.

 

3. Ausbildungsabschnitt C:

 

Auch in diesem Abschnitt werden Alleinflüge, unter Beobachtung von einem Fluglehrer, durchgeführt.

Es findet die Umschulung auf Einsitzige Segelflugmuster statt. Weiterer Bestandteil ist der Kurvenwechsel und der Seitengleitflug (Slip). Am Ende dieses Abschnitts steht die C-Prüfung

​Nachdem die drei Ausbildungsabschnitte erfolgreich durchlaufen wurden, findet, als Vorbereitung auf den 50-Kilometerflug, eine Überlandflugeinweisung in Begleitung eines Fluglehrers statt. Der 50-Kilometerflug wird nach erfolgreicher Theorieprüfung abgelegt und muss bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung nachgewiesen werden.

Ergänzend zu den drei praktischen Ausbildungsabschnitten findet die theoretische Ausbildung statt.

Zu jedem Abschnitt (A, B, C) muss ein Test absolviert werden.

Der Theorieunterricht findet vor allem im Winter statt. Im Sommer werden zusätzlich „Schlechtwettertage“ für die theoretische Ausbildung genutzt.

Folgende Fächer sind Bestandteil der theoretischen Ausbildung:

  • Aerodynamik und Technik

  • Flugzeugkunde

  • Instrumentenkunde

  • Technik des Fliegens

  • Meteorologie

  • Luftrecht und Flugsicherung

  • Navigation und Kartenkunde

  • Menschliches Leistungsvermögen

  • Verhalten in besonderen Fällen

Die Ausbildung zum Segelflugpiloten dauert im Schnitt zwei Jahre. Am Ende der Ausbildung sind verschiedene Prüfungen zu absolvieren:

 

  • Erwerb des Funksprechzeugnisses in deutscher (BZF II) oder englischer (BZF I) Sprache

  • Theoretische Prüfung bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

  • Praktische Prüfung: Drei Flüge in Begleitung eines Prüfers der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

 

Nach erfolgreichem Ablegen aller Prüfungen erhält man die Segelfluglizenz (SPL).

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